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Produkte zum Begriff Beglaubigt:


  • KDK Wandlerzähler 5A beglaubigt 210005
    KDK Wandlerzähler 5A beglaubigt 210005

    KDK Drehstrommesswandlerzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 5A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 5,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar

    Preis: 157.47 € | Versand*: 8.90 €
  • NZR Drehstromzähler 10/60 A beglaubigt
    NZR Drehstromzähler 10/60 A beglaubigt

    Mechanischer Drehstromzähler für Direktanschluss DS 10(60)A, regeneriert und geeicht. Eintarif, für Zählerkreuzmontage, für 4-Leiternetze, mechanisches Rollenzählwerk, Genauigkeitsklasse 2 in Übereinstimmung mit IEC 1036, Montage auf Zählerkreuz gem. DIN 43857, PTB-Zulassung. Spannung (U) 3x230/400V, Strom (I) 10(60)A, Frequenz (f) 50 Hertz, Anzeige mechanisches Zählwerk 5/1 auf Wunsch gegen Aufpreis mechanisches Zählwerk 6/1, Genauigkeit (Wirkenergie) 2 %, Eigenverbrauch (Ue) < 4 VA pro Phase bei fabrikneuen Zählern, < 4,5 VA pro Phase bei regenerierten Zählern, Temperaturbereich (Tb) --10 bis +45° C bei regenerierten Zählern Schutzklasse (Gehäuse) IP 51, Gewicht ca. 2,8 bis 3,5 kg bei regenerierten Zählern, Abmessungen (B x H x T) 120 bis 190 x 310 bis 370 x 100 bis 140 mm bei regenerierten Zählern, für Abrechnungszwecke für 16 Jahre ab Eichjahr zugelassen

    Preis: 89.77 € | Versand*: 8.90 €
  • KDK Wechselstromzähler 10/60A beglaubigt 111060
    KDK Wechselstromzähler 10/60A beglaubigt 111060

    KDK Wechselstromzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 10(60)A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 5,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar

    Preis: 46.88 € | Versand*: 8.90 €
  • KDK Drehstromzähler 25/100A beglaubigt 212510
    KDK Drehstromzähler 25/100A beglaubigt 212510

    KDK Drehstromzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 25(100)A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 6,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar, Bestell-Nr.: 2125100

    Preis: 157.13 € | Versand*: 8.90 €
  • KDK Drehstromzähler 10/60A beglaubigt 211060
    KDK Drehstromzähler 10/60A beglaubigt 211060

    KDK Drehstromzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 10(60)A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 6,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar

    Preis: 100.72 € | Versand*: 8.90 €
  • KDK Wechselstromzähler 10/40A 111040 beglaubigt
    KDK Wechselstromzähler 10/40A 111040 beglaubigt

    KDK Wechselstromzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 10(40)A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 5,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar

    Preis: 35.31 € | Versand*: 8.90 €
  • KDK Drehstromzähler 10/40A 211040 beglaubigt
    KDK Drehstromzähler 10/40A 211040 beglaubigt

    KDK Drehstromzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 10(40)A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 5,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar

    Preis: 63.46 € | Versand*: 8.90 €
  • Holzstempel BEGLAUBIGT (50 x 9 mm) Textstempel
    Holzstempel BEGLAUBIGT (50 x 9 mm) Textstempel

    Günstige Variante Holzstempel mit Etikett an der Vorderseite Maße: 50 x 9 mm Text: BEGLAUBIGT Der kleine "Helfer" auf jedem Schreibtisch. Dieser Buchenholzstempel besitzt eine lasergravierter Gummitextplatte mit dem Text " BEGLAUBIGT ". Zur Beschriftung ist an der Vorderseite ein transparentes Etikett mit dem Wort " BEGLAUBIGT " angebracht. Der Holzstempel ist bestens für den Büroalltag geeignet und wird Sie bei Ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen.

    Preis: 3.40 € | Versand*: 3.60 €
  • Aufkleber mit Piktogramm "Beglaubigt" (60x30 mm - 250 Stück
    Aufkleber mit Piktogramm "Beglaubigt" (60x30 mm - 250 Stück

    Aufkleber 60x30 mm (Druckfläche 54x26 mm), inklusive Digitaldruck 4-farbig Beglaubigt 250 Stück auf Rolle im Spenderkarton, 1200 dpi, Haftpapier mit fest haftendem Acryl-Klebestoff Organisationsetiketten für diverse Kennzeichnungen Die Organisationsetiketten " Beglaubigt " in der praktischen Spenderbox mit passendem Piktogramm sind hilfreich für jeden Büroalltag. Sie sind selbstklebend.

    Preis: 14.50 € | Versand*: 3.60 €
  • Office SF30 Lagertext Stempel mit Text "Beglaubigt" (ca. 47x13 mm) Textstempel
    Office SF30 Lagertext Stempel mit Text "Beglaubigt" (ca. 47x13 mm) Textstempel

    Selbstfärber mit Lagertext "Beglaubigt" & Symbol schnelles und sauberes Arbeiten Kissen auswechselbar Mit unserem Office SF30 Stempel können Sie das Wort "Beglaubigt" zügig auf das gewünschte Dokument stempeln. Er ist ein praktischer Begleiter im täglichen Gebrauch und sollte in keinem Büro fehlen! Der Office SF30 ist ein Teil der "Selbstfärberfamilie", verfügt über eine Abdruckgröße von ca. 47 x 18 mm und ein schwarzes Stempelkissen. Das Panoramasichtfenster gewährleistet eine perfekte, kristallklare Sicht beim Positionieren des Stempelabdrucks.

    Preis: 12.90 € | Versand*: 3.60 €
  • Distribution Panel
    Distribution Panel

    Steckdosenleiste 6-fach, mit Schalter & Kindersicherung, 1,4 m, Schwarz

    Preis: 13.96 € | Versand*: 6.96 €
  • KDK Wandlerzähler 5A beglaubigt 210005
    KDK Wandlerzähler 5A beglaubigt 210005

    KDK Drehstrommesswandlerzähler, Spannung : 230V, Strombereich: 5A, Frequenz: 50Hz, Rollenzählwerk 5,1stellig, Zählwerk mit Nullstellung, Gehäuse nach DIN 43857-1, Nach VDEW-Richtlinie instandgesetzt mit Klemmendeckel, geeicht und für Verrechnungszwecke verwendbar

    Preis: 157.47 € | Versand*: 8.90 €

Ähnliche Suchbegriffe für Beglaubigt:


  • Ist mein Zeugnis beglaubigt?

    Um festzustellen, ob Ihr Zeugnis beglaubigt ist, sollten Sie auf das Dokument selbst schauen. Eine Beglaubigung wird normalerweise durch einen Stempel oder eine Unterschrift einer autorisierten Person, wie einem Notar oder einem Amtsträger, angezeigt. Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch das ausstellende Büro oder die Schule kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Was bedeutet öffentlich beglaubigt?

    Öffentlich beglaubigt bedeutet, dass eine Urkunde oder eine Unterschrift von einem Notar oder einer anderen dazu befugten Person beglaubigt wurde. Dieser Vorgang bestätigt die Echtheit des Dokuments oder der Unterschrift. Die öffentliche Beglaubigung verleiht dem Dokument eine besondere rechtliche Bedeutung und macht es vor Gericht oder anderen Behörden gültig. Sie dient auch dazu, die Identität der beteiligten Personen zu bestätigen und mögliche Betrugsversuche zu verhindern. In vielen Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich, um bestimmte rechtliche Transaktionen durchzuführen.

  • Wie wird etwas beglaubigt?

    Etwas wird beglaubigt, indem eine autorisierte Person oder Behörde die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie eines Dokuments bestätigt. Dies geschieht in der Regel durch das Anbringen eines Stempels oder einer Unterschrift auf dem Dokument. Die beglaubigte Kopie wird dann als offiziell und gültig anerkannt. Dieser Prozess dient dazu, sicherzustellen, dass Dokumente zuverlässig und vertrauenswürdig sind und in rechtlichen Angelegenheiten verwendet werden können. In vielen Ländern ist die Beglaubigung von Dokumenten durch Notare, Anwälte oder Behörden vorgeschrieben, um deren Authentizität zu gewährleisten.

  • Ist das Zeugnis beglaubigt?

    Ich kann das nicht überprüfen, da ich kein physisches Zeugnis sehen kann. Um sicherzugehen, ob ein Zeugnis beglaubigt ist, sollten Sie sich an die zuständige Behörde oder Institution wenden, die das Zeugnis ausgestellt hat. Sie können Ihnen Auskunft darüber geben, ob das Zeugnis beglaubigt ist oder nicht.

  • Was bedeutet notariell beglaubigt?

    Was bedeutet notariell beglaubigt? Notariell beglaubigt bedeutet, dass eine Urkunde oder eine Erklärung von einem Notar überprüft und bestätigt wurde. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Identität der beteiligten Personen. Dadurch erhält das Dokument einen besonderen rechtlichen Status und kann als vertrauenswürdig und authentisch angesehen werden. Notariell beglaubigte Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Transaktionen, Verträge oder Erklärungen, bei denen eine hohe Sicherheit und Verlässlichkeit erforderlich sind.

  • Was bedeutet amtlich beglaubigt?

    Was bedeutet amtlich beglaubigt? Amtlich beglaubigt bedeutet, dass eine Kopie eines Dokuments von einer dazu befugten Behörde oder Person als identisch mit dem Original bestätigt wird. Dies dient dazu, die Echtheit und Richtigkeit des Dokuments zu bestätigen. Amtlich beglaubigte Kopien werden oft für offizielle Zwecke benötigt, wie zum Beispiel bei Behördengängen oder Vertragsabschlüssen. Es ist wichtig, dass die Beglaubigung von einer autorisierten Stelle erfolgt, um sicherzustellen, dass das Dokument gültig ist.

  • Wer beglaubigt eidesstattliche Erklärung?

    Die eidesstattliche Erklärung wird in der Regel von einem Notar beglaubigt. Der Notar überprüft die Identität der Person, die die Erklärung abgibt, und bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Die Beglaubigung durch einen Notar verleiht der eidesstattlichen Erklärung eine höhere rechtliche Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit. In einigen Fällen kann die eidesstattliche Erklärung auch von anderen autorisierten Personen beglaubigt werden, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Es ist wichtig, dass die eidesstattliche Erklärung ordnungsgemäß beglaubigt wird, um sicherzustellen, dass sie im rechtlichen Kontext gültig ist.

  • Ist mein Zeugnis beglaubigt?

    Um festzustellen, ob Ihr Zeugnis beglaubigt ist, sollten Sie auf das Dokument selbst schauen. In der Regel wird eine Beglaubigung durch eine offizielle Stelle wie eine Schule, Universität oder ein Notar vorgenommen. Wenn das Zeugnis eine Beglaubigungsstempel oder -unterschrift enthält, ist es höchstwahrscheinlich beglaubigt.

  • Wann ist ein Zeugnis beglaubigt?

    Ein Zeugnis ist beglaubigt, wenn eine autorisierte Person oder Stelle (z.B. ein Notar oder eine Behörde) bestätigt, dass die Kopie des Originaldokuments mit dem Original übereinstimmt. Dies geschieht durch das Anbringen eines Beglaubigungsvermerks oder Stempels auf der Kopie. Eine beglaubigte Kopie wird oft für offizielle Zwecke benötigt, um die Echtheit eines Dokuments zu bestätigen. Ohne Beglaubigung könnte das Dokument als nicht authentisch angesehen werden. Es ist wichtig, dass die Beglaubigung von einer vertrauenswürdigen und autorisierten Stelle durchgeführt wird, um die Gültigkeit des Dokuments zu gewährleisten.

  • Wie beglaubigt man eine Kopie?

    Um eine Kopie zu beglaubigen, muss man sie von einer autorisierten Person oder Stelle beglaubigen lassen. Dies kann ein Notar, Anwalt, Behördenmitarbeiter oder eine andere autorisierte Person sein. Die beglaubigende Person muss die Kopie mit dem Originaldokument vergleichen und bestätigen, dass sie identisch ist. Anschließend wird die Kopie mit einem Stempel oder einer Unterschrift versehen, um ihre Echtheit zu bestätigen. Beglaubigte Kopien werden häufig für offizielle Zwecke wie Behördengänge, Bewerbungen oder Verträge benötigt.

  • Welche Zeugnisse müssen beglaubigt werden?

    Welche Zeugnisse beglaubigt werden müssen, hängt von den jeweiligen Anforderungen der Institution oder Organisation ab, die sie verlangt. In der Regel werden Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse und andere offizielle Dokumente beglaubigt. Dies dient dazu, die Echtheit der Dokumente zu bestätigen und sicherzustellen, dass sie von einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. Beglaubigte Zeugnisse werden oft benötigt, um sich für bestimmte Jobs, Studiengänge oder Visa zu bewerben. Es ist wichtig, sich im Voraus zu informieren, welche Zeugnisse beglaubigt werden müssen, um Verzögerungen oder Probleme bei der Bewerbung zu vermeiden.

  • Wie beglaubigt man ein Dokument?

    Um ein Dokument zu beglaubigen, muss man es von einer autorisierten Stelle wie einem Notar oder einer Behörde beglaubigen lassen. Dazu muss man das Originaldokument vorlegen und gegebenenfalls eine Kopie davon machen lassen. Der Notar oder die Behörde überprüft die Echtheit des Dokuments und bestätigt dies durch einen Stempel oder eine Unterschrift. Nach der Beglaubigung ist das Dokument rechtlich gültig und kann offiziell verwendet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen für die Beglaubigung je nach Land und Art des Dokuments variieren können.

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